Personalpolitik im Bundesrat und Parlament

Personalpolitik im Bundesrat und Parlament

Der Bundesrat prägt die Personalpolitik für die Bundesverwaltung ebenso wie der parlamentarische Diskurs und gesellschaftliche Entwicklungen. In diesem Gesetzgebungsprozess erarbeitet das EPA die Grundlagen, indem es Änderungen im Personalrecht vorbereitet oder neue Bestimmungen entwirft.

Personalpolitische Geschäfte des Bundesrates

Der Bundesrat ist als oberste Arbeitgebervertretung der Bundesverwaltung für die Umsetzung einer fortschrittlichen Personal- und Vorsorgepolitik verantwortlich. Seine Beschlüsse haben direkte Auswirkung auf das Personalmanagement der Bundesverwaltung mit ihren rund 39 000 Mitarbeitenden.

Hier finden Sie die Medienmitteilungen zu den wichtigsten personalpolitischen Geschäften der letzten Jahre:

Parlamentarische Vorstösse zur Bundesverwaltung als Arbeitgeberin

Jedes Mitglied des Parlaments kann mit Vorstössen Änderungen im Bundespersonalgesetz (BPG) oder in der Bundespersonalverordnung (BPV) anregen. Bei solchen Vorstössen oder bei Fragen für die Fragerunde klärt das EPA zuhanden des Bundesrats den Sachverhalt ab und bereitet eine Stellungnahme vor. Erst danach wird der Vorstoss in der zuständigen Kommission und später allenfalls im Rat beraten.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den personalpolitischen Vorstössen der letzten Jahre. Die Links führen zur Geschäftsdatenbank des Parlaments mit Detail-Infos zu den Anliegen und Stellungnahmen des Bundesrates:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Anand Jagtap
Leiter Stab und Kommunikation
+41 58 462 62 56
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