PUBLICA: Bundesrat genehmigt Vorsorgereglemente von dezentralen Verwaltungseinheiten

Bern, 06.12.2019 - An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat Änderungen in den Vorsorgereglementen von dezentralen Verwaltungseinheiten genehmigt. Ab 1. Januar 2020 werden die Gesundheitsvorbehalte abgeschafft.

Bei der Pensionskasse PUBLICA sind neben der Bundesverwaltung auch dezentrale Ver­waltungs­­einheiten als Arbeitgeber angeschlossen. Sie bilden jeweils ein eigenes Vorsorge­werk. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 Änderungen in den Vor­sorge­werken Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB), Eidg. Nuklearsicher­heits­inspektorat (ENSI), Eidg. Technische Hochschule (ETH), Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE), Eidg. Institut für Metrologie (METAS), Pensionskasse des Bundes PUBLICA sowie Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt.

Mit Hilfe von Gesundheitsprüfungen konnte PUBLICA bisher bei eintretenden und versicherten Personen mit hohen Risikosummen Vorbehalte aussprechen. Damit war es möglich, beim Eintritt eines Risikoereignisses wie Tod oder Invalidität Leistungen zu kürzen, die über das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hinausgehen. Allerdings gab es seit der Einführung des Gesundheitsvorbehalts 2008 keinen Fall, bei dem ein ausgesprochener Vorbehalt zum Tragen kam. Deshalb soll in Zukunft auf die aufwändigen Abklärungen und die für die versicherten Personen unangenehmen Gesund­heits­prüfungen verzichtet werden. Bereits ausgesprochene Gesundheitsvorbehalte verlieren ihre Gültigkeit.


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