Erneuerung der personalpolitischen Vorgaben für die Bundesverwaltung

Bern, 25.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 neue strategische Sollwerte für das Personalmanagement der Bundesverwaltung beschlossen. Er fokussiert dabei neu einzig auf personalpolitisch bedeutende Bereiche. Die Sollwerte sind als Zielbänder ausgestaltet und sollen bis Ende 2023 erreicht werden.

Um den Fortschritt der Personalpolitik der Bundesverwaltung messen zu können, legt der Bundesrat für jede Legislatur eine Reihe strategischer Ziele in Form von Sollwerten fest. Aufgrund des guten Stands der Personalpolitik der Bundesverwaltung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 beschlossen, sich für die aktuelle Legislatur auf Sollwerte in fünf personalpolitisch bedeutenden Bereichen zu fokussieren. Dazu gehören die Geschlechterverteilung, die Sprachenvertretung, der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderung und der Anteil Lernende sowie Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten.

Bei einigen Sollwerten hat er das Zielniveau im Vergleich zur letzten Periode erhöht – so etwa beim Frauenanteil, beim Anteil der Hochschulpraktika und bei der Integration von Menschen mit Behinderung. Die neuen Vorgaben werden rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt und sollen bis Ende 2023 erreicht werden. Sie sind als Bandbreiten in Form von Zielbändern ausgestaltet, weil äussere Einflüsse Schwankungen während der Betrachtungs­periode bewirken können.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zudem beauftragt, eine Vereinfachung der gesamten Berichterstattung zum Personalmanagement zu prüfen. Dazu müssen auch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte einbezogen werden. Der Auftrag zur Prüfung von Vereinfachungen in der Berichterstattung gilt auch für weitere Politikbereiche, wie beispielsweise die Finanzen und die Beschaffung.


Adresse für Rückfragen

Anne Marie de Andrea, Stv. Leiterin Stab und Kommunikation, Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. +41 58 465 04 01,
anne-marie.de-andrea@epa.admin.ch



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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement
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