Musterbestimmungen zur Steuerung der Vergütungen des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten

Bern, 21.06.2017 - Um die Vergütung des obersten Kaders in bundesnahen Unternehmen stärker zu steuern, hat der Bundesrat im November 2016 Massnahmen beschlossen. An seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 hat er Musterbestimmungen für die Statuten der grossen Aktiengesellschaften des Bundes verabschiedet. Damit können die beschlossenen Massnahmen umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 beschlossen, die Vergütungen des obersten Kaders bundesnaher Unternehmen und Anstalten stärker zu steuern. Dies betrifft die folgenden drei Bereiche:

  • Die Generalversammlungen der Schweizerischen Post, SBB AG, Skyguide AG, RUAG Holding AG, Identitas AG und SIFEM AG erhalten die Kompetenz, jährlich im Voraus eine Obergrenze für die Honorare des obersten Leitungsorgans, dessen Vorsitz und für die Entlöhnung der Geschäftsleitung festzulegen.
  • Bei den einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern der oben genannten Aktiengesellschaften darf der variable Lohnanteil höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen.
  • Die Nebenleistungen an die einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder dürfen nicht mehr als zehn Prozent des fixen Lohns ausmachen. Diese Regelung gilt sowohl für die Aktiengesellschaften als auch für die Anstalten und Stiftungen des Bundes.

An seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 hat der Bundesrat nun Muster-Statutenbestimmungen verabschiedet, mit denen die oben beschriebenen Massnahmen umgesetzt werden können. Die Statutenänderungen sind an den ordentlichen Generalversammlungen 2018 zu beantragen. An derselben Generalversammlung sind ebenfalls die Obergrenzen der Gesamtbeträge für das Honorar, die Entlöhnung und die Nebenleistungen für das Jahr 2019 zur Genehmigung vorzulegen.


Adresse für Rückfragen

Anand Jagtap, Leiter Stab und Kommunikation, Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. +41 58 462 62 56, anand.jagtap@epa.admin.ch

Für Rückfragen zu den Unternehmen:

Schweizerische Post AG
SBB AG
Skyguide AG


Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK:
Harald Hammel, Presse- und Informationsdienst UVEK
Tel. +41 58 463 12 74,
harald.hammel@gs-uvek.admin.ch


RUAG Holding AG

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS:
Karin Suini, Mediensprecherin VBS
Tel. +41 58 464 50 86, karin.suini@gs-vbs.admin.ch

SIFEM AG
Identitas AG

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF:
Informationsdienst WBF
Tel. +41 58 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

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