Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung

Digital verfügbare Informationen und Dienstleistungen vereinfachen für Menschen mit Behinderungen die Kommunikation mit öffentlichen Stellen. Das ermöglicht die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle.

Die Bundesverwaltung ist bestrebt, Inhalte von Internetangeboten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Der eCH-0059 Accessibility Standard Version 3 fordert die Einhaltung der Kriterien aus den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Übergeordnete Bestimmungen

Bestimmungen zur Barrierefreiheit sind in folgenden Verordnungen formuliert:

  • Artikel 9 der UNO Behindertenrechtskonvention
    (UNO-BRK) erläutert die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs
    zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit.
  • Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung gebietet
    die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen
    oder psychischen Behinderung.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
    verpflichtet zu Massnahmen um Benachteiligungen zu verhindern, zu
    verringern oder zu beseitigen.
  • Die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)
    enthält Bestimmungen zu den Anforderungen an einer behindertengerechten
    Ausgestaltung von Dienstleistungen des Bundes.
  • Artikel 3 Grundsätze des Bundesgesetzes über den
    Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben
    (EMBAG). Absatz 4 Sie achten darauf, dass ihre Leistungen der
    gesamten Bevölkerung zugänglich sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website des EPA und das Stellenportal der Bundesverwaltung sind mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Ausnahmen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Ein erheblicher Teil der auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente ist nicht barrierefrei.
  2. Zahlreiche Bilder verfügen nicht über ausreichende oder geeignete Alternativtexte.
  3. Auf einzelnen Seiten befinden sich Videos ohne Untertitel oder über iFrames eingebundene Inhalte, deren Barrierefreiheit nicht sichergestellt werden kann.
  4. Inhalte in Gebärdensprache werden nicht angeboten.

Daten

Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 07.05.2025 erstellt.
Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 07.05.2025 überprüft.

Feedback

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Eidgenössisches Personalamt EPA
Eigerstrasse 71
3003 Bern

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+41 58 462 62 65
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Letzte Änderung 08.05.2025

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