Zug statt Flug auf Dienstreisen

Bern, 11.06.2020 - An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat den «Aktionsplan Flugreisen» verabschiedet. Er soll als Teil des Klimapakets Bundesverwaltung den CO2-Ausstoss der Flugreisen reduzieren. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt die Beschlüsse des Bundesrates nun im Bundespersonalrecht um.

Der CO2-Ausstoss von Flugreisen der Bundesverwaltung soll bis 2030 um 30 Prozent gesenkt werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 den «Aktionsplan Flugreisen» verabschiedet und verschiedene Massnahmen beschlossen. Er hat gleichzeitig das EFD beauftragt, die neuen Regeln für Dienstreisen in der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) zu verankern. Die Anpassungen treten auf den 1. Juli 2020 in Kraft.

Auf Dienstreisen müssen die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ab dem 1. Juli 2020 bei einer Reisezeit von bis zu sechs Stunden mit dem Zug reisen. Auch bei einer längeren Reisedauer muss mit dem Zug gereist werden, wenn die Zugreise kürzer ist als die Reise mit dem Flugzeug. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) publiziert in Zusammenarbeit mit der Bundesreisezentrale (BRZ) eine Liste mit den massgebenden Reisezeiten der beiden Verkehrsmittel ab Bern zu den wichtigsten Destinationen in Europa. Diese Liste ist eine Richtgrösse. Es gilt jeweils die effektive Reisezeit vom Ausgangsort der Dienstreise bis zum Reiseziel.

Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung fliegen ab dem 1. Juli 2020 grundsätzlich mit dem kostengünstigsten Arrangement in der Economy-Klasse. Bei einer Reisezeit bei Direktflügen von mindestens neun Stunden (ab Abflug bis zur Landung an der Enddestination) oder bei Flügen mit einer oder mehreren Zwischenlandungen von mindestens elf Stunden (unter Anrechnung einer Umsteigezeit von bis zu zwei Stunden), kann ein Flug in der Business-Klasse bewilligt werden.


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Anand Jagtap, Leiter Stab und Kommunikation, Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. +41 58 462 62 56
anand.jagtap@epa.admin.ch



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