Auftrag

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) ist die Fachstelle für die Personal- und Vorsorgepolitik des Bundes. Es entwickelt Grundlagen und Instrumente, damit das Personalwesen der Bundesverwaltung departementsübergreifend gesteuert, koordiniert und weiterentwickelt werden kann. 

Aufgaben

Das EPA…

  • bereitet die personalpolitischen Geschäfte des Bundesrates vor.

  • berät die Departemente und Verwaltungseinheiten bei der Umsetzung der Personalpolitik.

  • gestaltet das Bundespersonalrecht und das Lohnsystem aus.

  • steuert mit bundesweiten Instrumenten und Vorgaben die Personalaufwände des Bundes und sorgt dafür, dass sorgfältig mit den Finanzen umgegangen wird und über die Verwendung transparent Rechenschaft abgelegt wird.

  • stellt durch ein Personalcontrolling und -reporting die Berichterstattung zuhanden verschiedener Instanzen (Bundesrat, Parlament etc.) sicher.

  • analysiert den Arbeitsmarkt, macht die Arbeitgebermarke der Bundesverwaltung bekannt und wirbt für geeignete Mitarbeitende.

  • bietet zentral für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung eine praxisorientierte Aus- und Weiterbildung an sowie bundesweite Instrumente der Personal- und Führungsentwicklung.

  • Koordiniert die berufliche Grundbildung in der Bundesverwaltung und sorgt für ein Lehrstellenangebot, das dem Fachkräftemangel entgegenwirkt und die Lernenden optimal auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

  • sorgt dafür, dass die Chancengleichheit beim Bundespersonal gewährleistet ist. Dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter, aber auch die Berücksichtigung von Mitarbeitenden unterschiedlicher Generationen, Sprachen oder Kulturen sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen.

  • bestimmt die Ausgestaltung der zentralen Personalinformationssysteme der Bundesverwaltung und ist für deren Betrieb verantwortlich. Es kann departementsspezifische Personalinformationssysteme bewilligen.

  • erbringt zentral Personaldienstaufgaben für die Ämter des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) (z. B. Aufgaben in der Personalgewinnung oder in der Personaladministration).

  • ist für die Information der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung besorgt.

  • stellt die externe Kommunikation und Kontaktpflege zu den Medien und zur Öffentlichkeit sicher.

  • pflegt die Kontakte zu den Sozialpartnern.

  • bietet mit der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) eine spezialisierte betriebliche Beratungsstelle für Mitarbeitende, Vorgesetzte und HR-Fachleute der Bundesverwaltung.

Kontakt

Eidgenössisches Personalamt EPA
Eigerstrasse 71
3003 Bern
info@epa.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

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