Sozialpartnerschaft

Als fortschrittliche, soziale und verlässliche Arbeitgeberin liegt es im Interesse der Bundesverwaltung, die Arbeitnehmenden bei der Ausgestaltung der Personalpolitik einzubeziehen. Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit ist eine intakte Sozialpartnerschaft, welche auf gegenseitigem Respekt und Wertschätzung beruht.

Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz gilt als wichtiger Faktor für den Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Auch in der Bundesverwaltung geniesst die Sozialpartnerschaft einen hohen Stellenwert und die Grundlagen für die Zusammenarbeit wurden im Personalrecht der Bundesverwaltung festgeschrieben. Der Bundesrat vertritt dabei den Arbeitgeber. Er steht mit den Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Arbeitnehmerverbände im ständigen Dialog. 

Arbeitnehmerverbände

Begleitausschuss

Der Begleitausschuss der Sozialpartner (BAS) besteht je hälftig aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers. Der Vorsitz des BAS obliegt der Direktion des Eidgenössischen Personalamts. Das Gremium sorgt für eine zielführende und kooperative Entscheidfindung im Rahmen der Sozialpartnerschaft. Der Begleitausschuss versteht sich als beratendes Organ und Ideengeber einer vorausschauenden Personalpolitik und kann konkrete Ideen und Massnahmenvorschläge einbringen.

Vertragliche Grundlagen

Die Grundlage für den BAS wird bereits im Bundespersonalgesetz und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen gelegt. Zudem wird die allgemeine Stossrichtung der Sozialpartnerschaft in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten. Diese gilt jeweils für die Dauer einer Legislatur und nimmt insbesondere die durch den BAS zu behandelnden Schwerpunktthemen aus der Personalstrategie auf.

Eine weitere wichtige Grundlage der Sozialpartnerschaft bildet der Sozialplan. Darin sind wichtige Rahmenbedingungen betreffend Leistungen und Massnahmen bei Stellenabbau geregelt. Der Sozialplan kommt bei Umstrukturierungen und Reorganisationen zur Anwendung, bei denen mindestens fünf Angestellten gekündigt wird oder mindestens fünf Stellen abgebaut werden.

Regelmässige Gespräche

Zwei- bis dreimal im Jahr trifft sich die Departementsvorsteherin EFD mit den Personalverbänden. Dabei werden Gespräche zu personalpolitischen Angelegenheiten von zentraler und übergeordneter Bedeutung geführt. Ein wiederkehrendes Thema sind dabei die Lohnmassnahmen. Ziel der Gespräche sind von beiden Seiten getragene Lösungen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Eidgenössisches Personalamt EPA
Eigerstrasse 71
3003 Bern
info@epa.admin.ch

 

Kontaktinformationen drucken

https://www.epa.admin.ch/content/epa/de/home/themen/personalpolitik/sozialpartnerschaft.html