Personalpolitik

Personalpolitik

Das Eidgenössische Personalamt erarbeitet die personalpolitischen Leitlinien zuhanden des Bundesrates. Das übergeordnete Ziel dabei ist, die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung zu stärken.

Die Personalpolitik der Bundesverwaltung wird zentral definiert und sowohl zentral als auch dezentral umgesetzt. Sie lässt den Departementen genügend Handlungsspielraum, um den unterschiedlichen Verhältnissen in den rund 70 Verwaltungseinheiten Rechnung zu tragen.

Betroffen von der Personalpolitik der Bundesverwaltung sind in erster Linie die rund 39 000 Mitarbeitenden, im Endeffekt aber auch alle Bürgerinnen und Bürger der Schweiz als «Kunden» von öffentlichen Dienstleistungen des Bundes und als Steuerzahler.

Wichtige Einflussfaktoren rund um die Personalpolitik:

https://www.epa.admin.ch/content/epa/de/home/themen/personalpolitik.html