PUBLICA: Bundesrat genehmigt Vorsorgereglemente von Bund und ETH-Bereich

Bern, 23.11.2022 - An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat Änderungen in den Vorsorgereglementen von Bund und ETH-Bereich genehmigt. Dabei wurde das Vorsorgewerk der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) in das Vorsorgewerk Bund integriert und das Ende des Vorsorgeverhältnisses präzisiert. Weiter wurden die Bestimmungen im Zusammenhang mit der gleichgeschlechtlichen Ehe sowie Leistungen im Vorsorgewerk des ETH-Bereichs angepasst.

An die Pensionskasse PUBLICA sind neben der Bundesverwaltung auch dezentrale Verwaltungseinheiten als Arbeitgeber angeschlossen. Sie bilden jeweils ein eigenes Vorsorgewerk. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 Änderungen in den Vorsorgewerken Bund und ETH-Bereich genehmigt.

Im Rahmen der Überarbeitung der rechtlichen Grundlage für die EHB wurde die Auflösung des Vorsorgewerks EHB und ein Wechsel der rentenbeziehenden und versicherten Personen in das Vorsorgewerk Bund beschlossen.

Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Gleichzeitig können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Damit entfällt die Meldepflicht für neue eingetragene Partnerschaften. Die bestehenden eingetragenen Partnerschaften werden aber im Vorsorgereglement weiterhin berücksichtigt.

Um Unsicherheiten in Bezug auf das Ende des Vorsorgeverhältnisses zu vermeiden, wurden im Vorsorgereglement des Bundes Präzisierungen vorgenommen. Damit wird sichergestellt, dass eine betroffene Person nach Beendigung der Lohnfortzahlungspflicht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert werden kann.

Im Vorsorgereglement des ETH-Bereichs wurden Leistungen des Sozialplans angepasst. Analog zur Bundesverwaltung soll neu auch bei der ETH bei vorzeitigen Pensionierungen infolge von Umstrukturierungen nach Sozialplan das Mindestalter 60 (heute 58) gelten. Im Weiteren wird der Berechnungsmodus bei Frühpensionierung neu geregelt.


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