Das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz hat stark an Bedeutung gewonnen. Die steigende Arbeitsgeschwindigkeit und zunehmende Komplexität der Aufgaben haben dazu beigetragen. Als Arbeitgeberin antwortet die Bundesverwaltung mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement auf diese Entwicklung.

Die Gesundheit, die Motivation und damit die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden erhalten und fördern – so lautet das primäre Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagement Bund (BGMB). Im Fokus stehen zwei Handlungsfelder:
- Prävention und Reintegration bei Krankheit und Unfall
- Massnahmen der Gesundheitsförderung
Neben den Mitarbeitenden zieht auch die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin einen Nutzen aus dem Gesundheitsmanagement: Fehlzeiten und Gesundheitskosten können reduziert werden; Mitarbeitende sind motivierter und ihre Loyalität gegenüber der Arbeitgeberin steigt; Produktivität und Qualität der Arbeit sind höher; die Reputation der Arbeitgeberin wird positiv beeinflusst.
Die vier Pfeiler des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Die Bundesverwaltung trägt dazu bei, die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu stärken und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Spezialistinnen und Spezialisten ermitteln Gefahren und entwickeln Massnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen.
Der Ärztliche Dienst der Bundesverwaltung prüft die medizinische Eignung der Mitarbeitenden, die eine sicherheitsrelevante Tätigkeit ausüben. Er klärt auch Fragen der medizinischen Eignung bei Krankheit unter anderem auch im Hinblick auf die Reintegration ab.
Die Bundesverwaltung hilft erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden, rasch wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Das betriebliche Case Management umfasst die Phasen Früherkennung, Frühintervention sowie die Durchführung eines durch die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) fachlich betreuten Case Managements.
Organisation
In Abstimmung mit den Bedürfnissen der Departemente definiert das Eidgenössische Personalamt (EPA) Konzepte, Strategien, Ziele und die Instrumente zur Umsetzung von Massnahmen. Die Departemente und Verwaltungseinheiten fördern ihrerseits ein gesundheits- und sicherheitsbewusstes Verhalten beim Personal und setzen die Massnahmen des Gesundheitsmanagements um. Die Verwaltungseinheiten bestimmen dazu Gesundheitsverantwortliche, die in der Regel in den HR-Abteilungen arbeiten und das Gesundheitsmanagement «vor Ort» koordinieren und organisieren.
Das EPA ist zudem für das Monitoring und die Berichterstattung zuständig: Es wertet die Kennzahlen aus den Departementen aus und berichtet jährlich im Rahmen des Personalreportings zuhanden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen. Das Reporting enthält unter anderem Kennzahlen zu Krankheit, Unfall und Nichtbetriebsunfall und informiert über Ergebnisse des Betrieblichen Case Managements Bund.
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Eidgenössisches Personalamt EPA
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