Die Anstellungsbedingungen für das Personal der Bundesverwaltung werden in diversen personalrechtlichen Erlassen definiert. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Bestimmungen.
Das Bundespersonalrecht ist einem ständigen gesellschaftlichen und politischen Veränderungsprozess unterworfen. Das EPA ist für die Ausgestaltung eines modernen Personalrechts verantwortlich, welches den Ansprüchen von Politik und Gesellschaft an den öffentlichen Dienst genügt.
Die wichtigsten personalrechtlichen Erlasse:
- Als Grundlage dient das Bundespersonalgesetz (BPG). Es ist ein schlanker Rahmenerlass. Das BPG enthält insbesondere Vorschriften zur Kündigung, zum Beschwerdeverfahren sowie zu den Rechten und Pflichten der Bundesangestellten.
Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000
- In der Rahmenverordnung zum BPG erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen zum BPG, die für alle dem BPG unterstellten Arbeitgeber (z. B. Bundesverwaltung, Parlamentsdienste, Bundesgerichte, SBB) Gültigkeit haben.
Rahmenverordnung vom 20. Dezember 2000 zum Bundespersonalgesetz (Rahmenverordnung BPG)
- In der Bundespersonalverordnung (BPV) werden die wichtigsten Ausführungsbestimmungen zum BPG für die Angestellten der zentralen Bundesverwaltung (Departemente und Bundeskanzlei) erlassen.
Bundespersonalverordnung (BPV) vom 3. Juli 2001
- Die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur BPV, insbesondere zu Personalbeurteilung, Lohn, Arbeitszeit und Spesen.
Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) vom 6. Dezember 2001
Wo das Bundespersonalrecht keine spezifischen Bestimmungen vorsieht, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.
Weitere rechtliche Grundlagen im Personalwesen
Personalverleihverträge
Oberstes Kader
Mehrsprachigkeit / Landessprachen
Gleichstellung von Frau und Mann
Schutz vor Passivrauchen
Familienzulagen
Nebenbeschäftigungen
Schlichtungskommission
Unterstützungsfonds für das Bundespersonal
Menschen mit Behinderungen / Berufliche Integration
Unterhaltsreinigungspersonal
Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen
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