Personalrecht

Personalrecht

Die Anstellungsbedingungen für das Personal der Bundesverwaltung werden in diversen personalrechtlichen Erlassen definiert. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Bestimmungen.

Das Bundespersonalrecht ist einem ständigen gesellschaftlichen und politischen Veränderungsprozess unterworfen. Das EPA ist für die Ausgestaltung eines modernen Personalrechts verantwortlich, welches den Ansprüchen von Politik und Gesellschaft an den öffentlichen Dienst genügt.

Die wichtigsten personalrechtlichen Erlasse:

  • Als Grundlage dient das Bundespersonalgesetz (BPG). Es ist ein schlanker Rahmenerlass. Das BPG enthält insbesondere Vorschriften zur Kündigung, zum Beschwerdeverfahren sowie zu den Rechten und Pflichten der Bundesangestellten.
    Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000
  • In der Bundespersonalverordnung (BPV) werden die wichtigsten Ausführungsbestimmungen zum BPG für die Angestellten der zentralen Bundesverwaltung (Departemente und Bundeskanzlei) erlassen.
    Bundespersonalverordnung (BPV) vom 3. Juli 2001
 

Weitere rechtliche Grundlagen im Personalwesen

Weiterführende Informationen

Kontakt

Eidgenössisches Personalamt EPA
Eigerstrasse 71
3003 Bern
info@epa.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.epa.admin.ch/content/epa/de/home/themen/personalrecht.html