Vereinbarkeit

Vereinbarkeit

Die Welt wird stetig mobiler und digitaler. Um den gestiegenen Ansprüchen an die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben gerecht zu werden, setzt die Bundesverwaltung verstärkt auf flexible Arbeitsformen.

Das Eidgenössische Personalamt sorgt dafür, dass gesamtgesellschaftliche Entwicklungen in die Arbeitsbedingungen der Bundesverwaltung einfliessen. Neben dem beruflichen Engagement der Mitarbeitenden soll auch die individuelle Lebensgestaltung ihren Platz haben. Ziel ist es, die Interessen der Arbeitgeberin und der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen.

Mit folgenden Angeboten wird die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben gefördert:

Mobile Arbeitsformen

Durch die technologische Entwicklung bei den Arbeitsmitteln können heute viele Aufgaben von zuhause aus (Home-Office), in Co-Working-Spaces oder unterwegs (Mobile-Office) erledigt werden. Die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung können gemäss ihren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen bestimmen, in welchem Umfang mobile Arbeitsformen zum Einsatz kommen. Zentral ist immer, dass die Aufgaben bestmöglich erfüllt werden.

Flexible Arbeitszeitmodelle

Verschiedene Arbeitszeitmodelle ermöglichen den Mitarbeitenden mehr Flexibilität. Während bei der Jahresarbeitszeit die Arbeitszeit täglich erfasst wird, jedoch nur am Ende des Jahres ausgeglichen sein muss, findet bei der Vertrauensarbeitszeit (ab Lohnklasse 18 möglich) keine Zeiterfassung statt.

Die Bundesverwaltung fördert die Teilzeitarbeit. Deshalb werden alle Vollzeitstellen grundsätzlich mit einem möglichen Pensum zwischen 80 und 100 Prozent ausgeschrieben. Die Mitarbeitenden können bei Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad um maximal 20 Prozent reduzieren, sofern er dadurch 60 Prozent nicht unterschreitet. Nach der Reduktion haben Mitarbeitende ausserdem das Recht, ihren Beschäftigungsgrad einmalig wieder um maximal 20 Prozent zu erhöhen.

Jobsharing (Aufteilen eines Arbeitspensums auf zwei Personen) und Sabbaticals sind weitere Angebote, mit denen die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben unterstützt wird.

Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und Angehörigen

Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung beteiligt sich abhängig vom Einkommen an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Mit der finanziellen Unterstützung will der Bundesrat die Erwerbsquote von berufstätigen Eltern weiter erhöhen.

Bei der Abstimmung von organisatorischen, pflegerischen sowie finanziellen Massnahmen zur Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen bietet die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung Unterstützung an.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Eidgenössisches Personalamt EPA
Eigerstrasse 71
3003 Bern
info@epa.admin.ch

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