Zugang zu amtlichen Dokumenten

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gemäss Öffentlichkeitsprinzip können alle Personen Einsicht in amtliche Dokumente des EPA verlangen, die ab 2006 erstellt worden sind.

Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips 2006 ist die Verwaltung transparenter und das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen gestärkt geworden. Personen können seither Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne dabei ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Dies gilt für jede Information, die von einer Behörde der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit einer öffentlichen Aufgabe erstellt und aufgezeichnet wurde – unabhängig vom Trägermedium. So können Interessierte auch Dokumente des EPA vor Ort konsultieren oder eine Kopie verlangen.

Einschränkungen

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann jedoch zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt wird.
  • die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte.
  • Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden könnten.

Das Recht auf Zugang besteht nur für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind.

Was muss bei Anfragen beachtet werden?

Anfragen können per Post, E-Mail oder Telefon gestellt werden. Dabei sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden (z. B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde, weitere betroffene Behörden).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Thomas Wettstein, Öffentlichkeitsberater
thomas.wettstein@epa.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.epa.admin.ch/content/epa/de/home/dienstleistungen/zugang-zu-amtlichen-dokumenten.html