Schlichtungskommission für das Bundespersonal

Schlichtungskommission für das Bundespersonal

Arbeitnehmende dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden. Um den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ein niederschwelliges Vorgehen gegen allfällige Diskriminierung zu ermöglichen, wurde die Schlichtungskommission für das Bundespersonal eingerichtet. Diese beruht auf dem Gleichstellungsgesetz.

Die Schlichtungskommission informiert und berät bei Streitigkeiten, die in den Bereich des Gleichstellungsgesetzes fallen. Sie klärt mit Hilfe der Parteien (Arbeitgeberin und Arbeitnehmende) den Sachverhalt und versucht, eine Einigung herbeizuführen. Dabei fällt sie jedoch kein Urteil. Die ausserparlamentarische Kommission ist unabhängig und weisungsungebunden. Sie ist dem Eidgenössischen Personalamt lediglich administrativ angegliedert.

Verfahren

Mitarbeitende der Bundesverwaltung können sich an die Schlichtungskommission wenden, ohne zuvor oder gleichzeitig gerichtlich vorzugehen. Nach Eingang des Schlichtungsbegehrens fordert die Kommission die Arbeitgeberin auf, sich zu äussern und lädt die Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung ein. Ein von den Parteien unterzeichneter und von der Schlichtungskommission genehmigter Vergleich hat Rechtskraft und ist wie ein Urteil vollstreckbar. Die Schlichtungskommission selbst fällt jedoch kein Urteil. Kommt keine Einigung zustande, besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission besteht aus zehn Mitgliedern, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind:

  • Präsident/in
  • Vize-Präsident/in
  • Vier Arbeitnehmervertreter/innen (gewählt durch die Personalverbände)
  • Vier Arbeitgebervertreter/innen (gewählt durch den Bundesrat

Beide Geschlechter sind zu gleichen Teilen vertreten.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Adresse
Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz / Bundesverwaltung
Yann Lam
Fürsprecher, Präsident
Rue Joseph-Girard 20
Case Postale 1611
1227 Carouge
+41 22 839 66 99
yann.lam@mbld.ch

Allgemeine Auskünfte
Eidgenössisches Personalamt
Anne-Françoise Baer Bösch
Eigerstrasse 71
3003 Bern
+41 58 464 32 21
anne-francoise.baer-boesch@epa.admin.ch

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