Unterstützungsfonds für das Bundespersonal (UFB)

Unterstützungsfonds für das Bundespersonal (UFB)

Der UFB hat zum Zweck, drohende, vorübergehende oder bereits vorhandene finanzielle Notlagen von Bundesangestellten zu lindern oder zu beheben.

Leistungen aus dem Unterstützungsfonds

Der Unterstützungsfonds für das Bundespersonal kann zweckgebundene Zuschüsse (Härtefall, Krankheitskosten und Ausbildung) und Darlehen gewähren, um eine Verschuldung zu verhindern oder eine Schuldensanierung durchzuführen.

An wen richtet sich das Angebot?

Die Leistungen des Unterstützungsfonds stehen Mitarbeitenden der folgenden Arbeitgebenden offen:

  • Bundesverwaltung
  • Parlamentsdienste
  • Bundesgericht
  • Bundesstrafgericht, Bundespatentgericht und Bundesverwaltungsgericht
  • Bundesanwaltschaft
  • Sekretariat der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
  • dezentrale Verwaltungseinheiten (z. B. ETH, Swissmedic, IGE) ohne gleichwertige eigene Lösung

Auch Personen, die bis zur Pensionierung oder zum Eintritt einer Invalidität bei einer dieser Einheiten angestellt waren sowie Hinterbliebene können Unterstützung erhalten (Art. 3 VUFB).

Bedingung für die Ausrichtung von Leistungen aus dem UFB ist eine vorgängige professionelle Beratung. Dafür stehen die Fachleute der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung PSB zur Verfügung. Die Dienstleistungen der PSB sind kostenlos. 

Weitere Informationen

Kontakt

Geschäftsstelle UFB
c/o Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung PSB

Belpstrasse 18, 3003 Bern
Tel. +41 58 462 64 15
E-Mail: ufb-fsp@psb.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.epa.admin.ch/content/epa/de/home/dienstleistungen/unterstuetzungsfonds_ufb.html