Unterstützungsfonds für das Bundespersonal (UFB)
Der UFB hat zum Zweck, drohende, vorübergehende oder bereits vorhandene finanzielle Notlagen von Bundesangestellten zu entschärfen oder zu beheben.

Leistungen aus dem Unterstützungsfonds
Der Unterstützungsfonds kann zweckgebundene Zuschüsse (Härtefall, Krankheitskosten und Ausbildung) und Darlehen gewähren, um eine Verschuldung zu verhindern oder eine Schuldensanierung durchzuführen.
An wen richtet sich das Angebot?
Die Leistungen des Unterstützungsfonds stehen Mitarbeitenden der folgenden Arbeitgebenden offen:
- Bundesverwaltung
- Parlamentsdienste
- Bundesgericht
- Bundesstrafgericht, Bundespatentgericht und Bundesverwaltungsgericht
- Bundesanwaltschaft
- Sekretariat der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
- dezentrale Verwaltungseinheiten (z. B. ETH, Swissmedic, IGE) ohne gleichwertige eigene Lösung
Auch Personen, die bis zur Pensionierung oder zum Eintritt einer Invalidität bei einer dieser Einheiten angestellt waren sowie Hinterbliebene können Unterstützung erhalten (Art. 3 VUFB).
Bedingung für die Ausrichtung von Leistungen aus dem UFB ist eine vorgängige professionelle Beratung. Dafür stehen die Fachleute der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) zur Verfügung. Die Dienstleistungen der PSB sind kostenlos.
Kontakt
Geschäftsstelle UFB
c/o Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung PSB
Schwarztorstrasse 53
3003 Bern
Tel. +41 58 462 64 15
E-Mail: ufb-fsp@psb.admin.ch