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Beratungsstellen

Bei schwierigen Situationen im Arbeits- und Lebensumfeld oder bei Spannungen und Konflikten am Arbeitsplatz stehen den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung.

Zwei Personen sitzen sich an einem weißen Tisch in einem hellen Büro gegenüber und führen ein Gespräch

Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung

Die Personal- und Sozialberatung (PSB) berät, unterstützt und coacht alle Mitarbeitenden, Vorgesetzten und HR-Fachleute der Bundesverwaltung bei schwierigen Situationen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld. Die Dienstleistungen der PSB sind kostenlos.

Standorte

Weiterführende Informationen

Dokumente

Kontakt

Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB)

  • Schwarztorstrasse 53
  • 3003 Bern
  • Tel: +41 58 462 64 15

Vertrauensstelle für das Bundespersonal

Die Vertrauensstelle prüft Anliegen von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung bei Differenzen am Arbeitsplatz, die intern mit den Vorgesetzten oder dem Personaldienst nicht gelöst werden können. Als neutrale und unabhängige Ombudsstelle steht sie ausserhalb der Verwaltungshierarchie zur Verfügung.

Die Vertrauensstelle besteht aus ehemaligen höheren Kadern der Bundesverwaltung. Ihre Dienste sind kostenlos und stehen allen Mitarbeitenden des Bundes und dem Berufskader der Armee zur Verfügung. Alle Gespräche sind vertraulich.

Weiterführende Informationen

Dokumente

Schlichtungskommission für das Bundespersonal

Arbeitnehmende dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden. Um den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ein niederschwelliges Vorgehen gegen allfällige Diskriminierung zu ermöglichen, wurde die Schlichtungskommission für das Bundespersonal eingerichtet.

Die Schlichtungskommission informiert und berät bei Streitigkeiten, die in den Bereich des Gleichstellungsgesetzes fallen. Sie klärt mit Hilfe der Parteien (Arbeitgeberin und Arbeitnehmende) den Sachverhalt und versucht, eine Einigung herbeizuführen. Dabei fällt sie jedoch kein Urteil. Die ausserparlamentarische Kommission ist unabhängig und weisungsungebunden. Sie ist dem Eidgenössischen Personalamt lediglich administrativ angegliedert.

Verfahren

Mitarbeitende der Bundesverwaltung können sich an die Schlichtungskommission wenden, ohne zuvor oder gleichzeitig gerichtlich vorzugehen. Nach Eingang des Schlichtungsbegehrens fordert die Kommission die Arbeitgeberin auf, sich zu äussern und lädt die Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung ein. Ein von den Parteien unterzeichneter und von der Schlichtungskommission genehmigter Vergleich hat Rechtskraft und ist wie ein Urteil vollstreckbar. Die Schlichtungskommission selbst fällt jedoch kein Urteil. Kommt keine Einigung zustande, besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission besteht aus zehn Mitgliedern, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind:

  • Präsident/in
  • Vize-Präsident/in
  • Vier Arbeitnehmervertreter/innen (gewählt durch die Personalverbände)
  • Vier Arbeitgebervertreter/innen (gewählt durch den Bundesrat)

Beide Geschlechter sind zu gleichen Teilen vertreten.

Weiterführende Informationen

Dokumente

Links

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz / Bundesverwaltung

  • Yann Lam
  • Fürsprecher, Präsident
  • Rue Joseph-Girard 20, 1227 Carouge
  • Case Postale 1611
  • +41 22 839 66 99