Bei schwierigen Situationen im Arbeits- und Lebensumfeld oder bei Spannungen und Konflikten am Arbeitsplatz stehen den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung.
Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung
Die Personal- und Sozialberatung (PSB) berät, unterstützt und coacht alle Mitarbeitenden, Vorgesetzten und HR-Fachleute der Bundesverwaltung bei schwierigen Situationen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld. Die Dienstleistungen der PSB sind kostenlos.
Das Beratungsangebot der PSB gilt für Mitarbeitende der folgenden Bundesorgane:
Menschen mit Behinderungen können sich für eine Beratung oder die Vermittlung einer Spontanbewerbung an die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) wenden. Die PSB ist mit allen Departementen vernetzt und vermittelt auf Anfrage von spezialisierten Fachstellen, geeignete Lehrstellen, Hochschulpraktika oder Arbeitsversuche der IV, UV, ALV oder Sozialdienste.
Spannungen, Konflikte mit Vorgesetzten oder Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen
Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung
Stress, Burnout, psychische Belastungen
Krankheit, Unfall, Sucht
Todesfall
Reorganisation, Kündigung
Vorbereitung auf die Pensionierung
Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
Die PSB verwendet Threema Work für verschlüsselte Chat- und Telefonberatungen. Beratungen sind auch anonym möglich. Das Sekretariat PSB vergibt auf Anfrage über die oben angegebene Threema ID einen Termin. Werden für die Beratung nicht bundesinterne Geräte verwendet, übernimmt die PSB keine Verantwortung für die Datensicherheit.
Um die PSB anonym zu kontaktieren, haben Sie folgende Möglichkeiten:
rufen Sie die PSB anonym an – Beispiel iPhone: Einstellungen / Telefon / Meine Anrufer-ID senden (deaktiviert). Ihr Anruf wird als «Anonym» angezeigt.
senden Sie der PSB eine E-Mail mit einer unpersönlichen E-Mail-Adresse – Beispiel: jahreszeiten@bluewin.ch
verwenden Sie Threema (grüne Version) und stellen Sie immer vor dem Senden einer Nachricht an die PSB sicher, dass weder Ihr Profilbild noch Ihr Nickname Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen:
deaktivieren Sie für alle PSB-Kontakte «Profilbild-Empfänger». Kontakte bei denen diese Funktion deaktiviert ist, erhalten Ihr Profilbild nicht.
ist Ihr Nickname unter «Mein Profil» leer, kennt die PSB nur Ihre Threema ID. Achtung: in Threema Work (blaue Version) lässt sich Ihr Name nicht unterdrücken.
Vertrauensstelle für das Bundespersonal
Die Vertrauensstelle prüft Anliegen von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung bei Differenzen am Arbeitsplatz, die intern mit den Vorgesetzten oder dem Personaldienst nicht gelöst werden können. Als neutrale und unabhängige Ombudsstelle steht sie ausserhalb der Verwaltungshierarchie zur Verfügung.
Die Vertrauensstelle besteht aus ehemaligen höheren Kadern der Bundesverwaltung. Ihre Dienste sind kostenlos und stehen allen Mitarbeitenden des Bundes und dem Berufskader der Armee zur Verfügung. Alle Gespräche sind vertraulich.
Konflikte mit Vorgesetzten
Konflikte mit Vorgesetzten
Zielvereinbarung
Personalbeurteilung
Arbeitszeugnisse
Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Reorganisationen
Personalabbau
Rückstufungen
Versetzungen
Konflikte mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen
Arbeitnehmende dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden. Um den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ein niederschwelliges Vorgehen gegen allfällige Diskriminierung zu ermöglichen, wurde die Schlichtungskommission für das Bundespersonal eingerichtet.
Die Schlichtungskommission informiert und berät bei Streitigkeiten, die in den Bereich des Gleichstellungsgesetzes fallen. Sie klärt mit Hilfe der Parteien (Arbeitgeberin und Arbeitnehmende) den Sachverhalt und versucht, eine Einigung herbeizuführen. Dabei fällt sie jedoch kein Urteil. Die ausserparlamentarische Kommission ist unabhängig und weisungsungebunden. Sie ist dem Eidgenössischen Personalamt lediglich administrativ angegliedert.
Lohn
Aufgabenzuteilung
Aus- und Weiterbildung
Beförderung
Gestaltung der Arbeitsbedingungen
Anstellung oder Kündigung
Sexuelle Belästigung
Mobbing, wenn es aufgrund des Geschlechts erfolgt, oder weil die/der Betroffene Gleichstellung verlangt hat
Verfahren
Mitarbeitende der Bundesverwaltung können sich an die Schlichtungskommission wenden, ohne zuvor oder gleichzeitig gerichtlich vorzugehen. Nach Eingang des Schlichtungsbegehrens fordert die Kommission die Arbeitgeberin auf, sich zu äussern und lädt die Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung ein. Ein von den Parteien unterzeichneter und von der Schlichtungskommission genehmigter Vergleich hat Rechtskraft und ist wie ein Urteil vollstreckbar. Die Schlichtungskommission selbst fällt jedoch kein Urteil. Kommt keine Einigung zustande, besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission besteht aus zehn Mitgliedern, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind:
Präsident/in
Vize-Präsident/in
Vier Arbeitnehmervertreter/innen (gewählt durch die Personalverbände)
Vier Arbeitgebervertreter/innen (gewählt durch den Bundesrat)
Beide Geschlechter sind zu gleichen Teilen vertreten.