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Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gemäss Öffentlichkeitsprinzip können alle Personen Einsicht in amtliche Dokumente des EPA verlangen, die ab 2006 erstellt worden sind.

Frau sitzt an Schreibtisch mit Laptop und Dokumenten und liest ein Blatt Papier

Seit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips können Personen im Sinne der Transparenz Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Sie müssen dabei kein besonderes Interesse nachweisen. Dies gilt für jede Information, die von einer Behörde der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit einer öffentlichen Aufgabe erstellt und aufgezeichnet wurde – unabhängig vom Trägermedium. So können Interessierte auch Dokumente des EPA vor Ort konsultieren oder eine Kopie verlangen.

Einschränkungen

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann jedoch zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt wird.
  • die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte.
  • Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden könnten.

Das Recht auf Zugang besteht nur für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind.

Was muss bei Anfragen beachtet werden?

Anfragen können per Post, E-Mail oder Telefon gestellt werden. Dabei sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden (z. B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde, weitere betroffene Behörden).

Allgemeiner Kontakt für Gesuche

Anna Müller, Öffentlichkeitsberaterin
anna.mueller@epa.admin.ch

Gesuche von Medienschaffenden

Anand Jagtap, Leiter Stab, Marketing und Kommunikation
anand.jagtap@epa.admin.ch

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren von weniger als CHF 100.- werden nicht verrechnet.