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Das EPA in den sozialen Medien

Entdecken Sie unsere Social-Media-Kanäle und interagieren Sie mit uns und anderen Personen aus der Community.

Kanäle

Vier Personen vor rosa Hintergrund mit LinkedIn-Logo eine Frau mit gelbem Pullover, ein Mann mit grauem Sakko, eine Frau mit beiger Jacke und ein Mann mit beigem Sakko, der einen Laptop hält

LinkedIn

Arbeitgeberin Bundesverwaltung

Vier Personen stehen nebeneinander vor beigem Hintergrund mit LinkedIn-Logo zwei halten Laptops eine hält eine Kamera

LinkedIn

Eidgenössisches Personalamt EPA

Vier Personen vor einfarbigem Hintergrund, darunter eine Köchin mit Kochmütze, ein Fotograf mit Kamera, eine Frau mit Laptop und ein Mann mit T-Shirt mit Aufdruck

Instagram

Lehrbetrieb Bundesverwaltung

Netiquette

Die Kommentarspalten sollen ein Ort der lebendigen Debatte sein. Auch Sie können zu einem angenehmen Klima beitragen. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Bleiben Sie beim Thema des Beitrags.
  • Diskutieren Sie angeregt und respektvoll miteinander.
  • Tolerieren Sie andere Meinungen.
  • Weisen Sie uns gerne auf Fehler hin.

Alle Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht, in den Kommentarspalten unserer Social-Media-Kanäle ihre Meinung kundzutun. Kommentare können jedoch entfernt werden, wenn sie:

  • zu Vergehen, Verbrechen, Hass oder Gewalt aufrufen;
  • persönlichkeitsverletzende, ehrverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte oder Gewaltdarstellungen enthalten;
  • die Gesundheit oder persönliche Sicherheit von Personen gefährden;
  • kommerzielle Werbung enthalten;
  • offensichtlich maschinell erzeugt wurden (Spam);
  • keinen Bezug zum behandelten Thema haben und mehrfach angebracht wurden;
  • offensichtlich falsch sind, mehrfach angebracht wurden und der Desinformation dienen
  • nicht in einer Landessprache, Schweizerdeutsch oder Englisch geschrieben sind.

Kommentare, die mutmasslich ein Offizialdelikt darstellen, können überdies zur Anzeige gebracht werden. Beispiele für solche Kommentare sind Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung und Aufrufe zu Hass und Gewalt.

Gehen ausserordentlich viele Kommentare ein, können Kommentare vorübergehend automatisiert überprüft und gelöscht werden.

Bei Kommentaren, die die Regeln besonders gravierend verletzen, oder bei mehrfacher Abgabe von Kommentaren, die entfernt werden können, behalten wir uns vor, Nutzerinnen und Nutzer für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf der jeweiligen Social-Media-Plattform zu blockieren.

Kontakt

Für Fragen zur Kommentarverwaltung und zu Blockierungen wenden Sie sich bitte schriftlich an:

Eidgenössisches Personalamt EPA