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Personalrecht

Die Anstellungsbedingungen für das Personal der Bundesverwaltung werden in diversen personalrechtlichen Erlassen definiert. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Bestimmungen.

Weißes Paragraphenzeichen vor rotem Hintergrund auf weißer Fläche

Das Bundespersonalrecht entwickelt sich laufend weiter. Unter Berücksichtigung von politischen Forderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen, ist das EPA für die konkrete Ausgestaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Die wichtigsten personalrechtlichen Erlasse:

Wo das Bundespersonalrecht keine spezifischen Bestimmungen vorsieht, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.

Weiterführende Informationen

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