Bundesrat ratifiziert Abkommen mit Liechtenstein zur Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen
Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat hat am 12. August 2026 die Unterzeichnung eines Abkommens mit Liechtenstein genehmigt, das die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen ermöglicht. Es ergänzt das Abkommen von 2014 über die Anerkennung von Lehrabschlüssen. Das neue Abkommen soll demnächst unterzeichnet werden und am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
In Liechtenstein gibt es seit mehreren Jahren eine eigene Berufsmaturität in verschiedenen Fachrichtungen, die sich weitgehend an den Schweizer Rahmenlehrplänen orientiert. Das neue Abkommen schafft eine stabile und dauerhafte Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der Berufsmaturitätszeugnisse beider Länder. Es trägt zudem der besonderen Stellung Liechtensteins im Schweizer Bildungssystem Rechnung: Das Fürstentum ist assoziiertes Mitglied der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) sowie Gastmitglied der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK).
Da für ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis Kenntnisse in zwei Landessprachen erforderlich sind, erfolgt die Anerkennung liechtensteinischer Zeugnisse in der Schweiz nur bei Vorlage eines zusätzlichen Nachweises über Kenntnisse in einer zweiten Landessprache. Die liechtensteinische Berufsmaturität umfasst lediglich Deutsch und Englisch als Pflichtfächer. Eidgenössische Berufsmaturitätszeugnisse werden in Liechtenstein hingegen bedingungslos anerkannt.
Die beiden Länder haben bereits mehrere Abkommen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation abgeschlossen. Im Jahr 2014 unterzeichneten sie ein Abkommen über die automatische Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten. Das neue Abkommen ergänzt die bestehenden Regelungen, stärkt die beruflichen Bildungswege und berücksichtigt zugleich die Ziele des Bundes hinsichtlich der Beherrschung mehrerer Landessprachen. Es unterstreicht zudem die Bedeutung der internationalen Mobilität und der Durchlässigkeit der beiden Bildungssysteme.
Die Vernehmlassung zum neuen Abkommen dauerte vom 2. Februar bis zum 11. Mai 2026. Die 33 eingegangenen Stellungnahmen von Kantonen, politischen Parteien, Verbänden und anderen interessierten Kreisen unterstützen die Vorlage einstimmig.