Lohnsystem der Bundesverwaltung
Das Lohnsystem der Bundesverwaltung dient der anforderungs- und leistungsgerechten Entlöhnung der Mitarbeitenden. Es setzt sich zusammen aus dem Basislohn, den Zulagen, Prämien sowie den Lohnnebenleistungen.

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung wird derzeit angepasst. Die Informationen dieser Seite beziehen sich auf das bis Ende 2026 geltende Lohnsystem.
Weitere Infos:
Medienmitteilung 02.05.2025: Bundesrat beschliesst Eckwerte für die Optimierung des Lohnsystems der Bundesverwaltung
Transparentes Lohnsystem
Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt verschiedene Zulagen: Der Ortszuschlag gleicht die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort aus. Von Gesetzes wegen richtet die Bundesverwaltung ihren Mitarbeitenden auch eine Familienzulage und Zulagen für Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit aus. Zur Abgeltung besonderer Verhältnisse kennt die Bundesverwaltung zudem verschiedene funktionsrelevante und marktspezifische Zulagen, wie beispielsweise die Auslandzulagen des EDA oder die Arbeitsmarktzulage. Lohnnebenleistungen umfassen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die als Instrumente zur Steigerung der Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die kostenlose Abgabe eines Halbtaxabonnements, die Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung oder ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen.
Zulagen und Nebenleistungen
Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt verschiedene Zulagen: Der Ortszuschlag gleicht die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort aus. Von Gesetzes wegen richtet die Bundesverwaltung ihren Mitarbeitenden auch eine Familienzulage und Zulagen für Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit aus. Zur Abgeltung besonderer Verhältnisse kennt die Bundesverwaltung zudem verschiedene funktionsrelevante und marktspezifische Zulagen, wie beispielsweise die Auslandzulagen des EDA oder die Arbeitsmarktzulage. Lohnnebenleistungen umfassen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die als Instrumente zur Steigerung der Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die kostenlose Abgabe eines Halbtaxabonnements, die Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung oder ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen.
Lohngleichheit zwischen Frau und Mann
Die Umsetzung des Verfassungsprinzips «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» ist ein Fundament der Lohnpolitik des Bundes. 2016 haben der damalige Bundesrat Ueli Maurer und die Personalverbände des Bundes vereinbart, die Lohngleichheit zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Seit 2018 werden die Löhne somit auf nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern verifiziert.
Weiterführende Informationen
Dokumente
22. Dezember 2025, Lohntabelle 2026
23. Dezember 2024, Lohntabelle 2025
23. Juni 2025, Kaderlohnreporting 2024
17. Juni 2024, Kaderlohnreporting 2023
19. April 2021, Referenzfunktionen der Bundesverwaltung – Allgemeiner Teil
30. Oktober 2025, Referenzfunktionen der Bundesverwaltung - Sparte Digitale Dienste / Informatik
Lohngleichheitsprüfung – Vereinbarung zwischen der Bundesverwaltung und den Personalverbänden des Bundes
Überprüfung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung – Detailergebnisse
Entwicklung der Lohnstruktur bei den bundesnahen Betrieben und Anstalten
Benchmark-Studie der Pensionskassenleistungen und deren Finanzierung
Vergleichsstudie über die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung gegenüber dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor
Links
Rechtliche Grundlagen
Bundespersonalgesetz (BPG):
Bundespersonalverordnung (BPV):