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Lohnsystem der Bundesverwaltung

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung dient der anforderungs- und leistungsgerechten Entlöhnung der Mitarbeitenden. Es setzt sich zusammen aus dem Basislohn, den Zulagen, Prämien sowie den Lohnnebenleistungen.

Nahaufnahme von bunten Schweizer Banknoten in verschiedenen Werten

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung wird derzeit angepasst. Die Informationen dieser Seite beziehen sich auf das bis Ende 2026 geltende Lohnsystem.

Weitere Infos:

Medienmitteilung 02.05.2025: Bundesrat beschliesst Eckwerte für die Optimierung des Lohnsystems der Bundesverwaltung

Transparentes Lohnsystem

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt verschiedene Zulagen: Der Ortszuschlag gleicht die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort aus. Von Gesetzes wegen richtet die Bundesverwaltung ihren Mitarbeitenden auch eine Familienzulage und Zulagen für Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit aus. Zur Abgeltung besonderer Verhältnisse kennt die Bundesverwaltung zudem verschiedene funktionsrelevante und marktspezifische Zulagen, wie beispielsweise die Auslandzulagen des EDA oder die Arbeitsmarktzulage. Lohnnebenleistungen umfassen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die als Instrumente zur Steigerung der Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die kostenlose Abgabe eines Halbtaxabonnements, die Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung oder ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen.

Zulagen und Nebenleistungen

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt verschiedene Zulagen: Der Ortszuschlag gleicht die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort aus. Von Gesetzes wegen richtet die Bundesverwaltung ihren Mitarbeitenden auch eine Familienzulage und Zulagen für Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit aus. Zur Abgeltung besonderer Verhältnisse kennt die Bundesverwaltung zudem verschiedene funktionsrelevante und marktspezifische Zulagen, wie beispielsweise die Auslandzulagen des EDA oder die Arbeitsmarktzulage. Lohnnebenleistungen umfassen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die als Instrumente zur Steigerung der Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die kostenlose Abgabe eines Halbtaxabonnements, die Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung oder ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen.

Lohngleichheit zwischen Frau und Mann

Die Umsetzung des Verfassungsprinzips «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» ist ein Fundament der Lohnpolitik des Bundes. 2016 haben der damalige Bundesrat Ueli Maurer und die Personalverbände des Bundes vereinbart, die Lohngleichheit zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Seit 2018 werden die Löhne somit auf nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern verifiziert.

Weiterführende Informationen

Dokumente

Links

Rechtliche Grundlagen

Bundespersonalgesetz (BPG):

Bundespersonalverordnung (BPV):