Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Gesundheit, die Motivation und damit die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden erhalten und fördern – das ist das Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagement Bund (BGMB).

Das Gesundheitsmanagement kommt den Mitarbeitenden ebenso wie der Arbeitgeberin zugute: Fehlzeiten und Gesundheitskosten können reduziert werden; Mitarbeitende sind motivierter und ihre Loyalität gegenüber der Arbeitgeberin steigt; Produktivität und Qualität der Arbeit sind höher; die Reputation der Arbeitgeberin wird positiv beeinflusst.
Vier Handlungsfelder
Organisation
In Abstimmung mit den Bedürfnissen der Departemente definiert das Eidgenössische Personalamt (EPA) Strategien, Ziele und die Instrumente des Gesundheitsmanagements. Die Departemente und Verwaltungseinheiten fördern ihrerseits ein gesundheits- und sicherheitsbewusstes Verhalten beim Personal und setzen mit Hilfe von Gesundheitsverantwortlichen entsprechende Massnahmen «vor Ort» um.
Das EPA ist zudem für das Monitoring und die Berichterstattung zuständig: Es wertet die Kennzahlen aus den Departementen aus und berichtet jährlich im Rahmen des Personalreportings zuhanden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen. Das Reporting enthält unter anderem Kennzahlen zu Krankheit, Unfall und Nichtbetriebsunfall und informiert über Ergebnisse des Betrieblichen Case Managements Bund.