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Berufliche Vorsorge

Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung leistet bei der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge ihrer Mitarbeitenden einen wichtigen Beitrag. Das EPA vertritt dabei als Fachstelle die Interessen der Arbeitgeberin in der Vorsorgepolitik.

Weißes Sparschwein von oben vor einfarbigem hellviolettem Hintergrund

Die zweite Säule der Altersvorsorge ist entscheidend für eine angemessene Rentenleistung. Oberstes Ziel der Arbeitgeberin Bundesverwaltung ist es deshalb, die Verlässlichkeit der beruflichen Vorsorge zu gewährleisten.

Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung kann bei der konkreten Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge mitwirken, etwa mit der Möglichkeit zu freiwilligen Sparbeiträgen durch die Mitarbeitenden, mit flexiblen Altersrücktritten oder mit der Übernahme der Risikobeiträge bei Tod und Invalidität. Wichtig ist, die berufliche Vorsorge den sich wandelnden Bedürfnissen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin anzupassen.

Organisation

Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind im grössten Vorsorgewerk der Pensionskasse PUBLICA, dem «Vorsorgewerk Bund» versichert. Die PUBLICA ist eine Sammeleinrichtung, an die noch weitere bundesnahe Arbeitgeber angeschlossen sind. Die Arbeitgeber bilden organisatorisch und wirtschaftlich voneinander getrennte Vorsorgewerke. Sowohl im obersten Leitungsorgan der Pensionskasse, in der Kassenkommission, als auch in den obersten Organen der einzelnen Vorsorgewerke sind die Sitze zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber paritätisch verteilt. Das Sekretariat des paritätischen Organs des Vorsorgewerks Bund (POB) ist administrativ dem EPA angegliedert.

Organigramm mit Kästchen und Pfeilen zeigt die Struktur von PUBLICA mit den Elementen Delegiertenversammlung, Kassenkommission, Vorsorgewerk Bund (PUBLICA), Paritätisches Organ Bund (POB), Arbeitgeber und Arbeitnehmende