Lohnsystem der Bundesverwaltung

Lohnsystem der Bundesverwaltung

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung dient der anforderungs- und leistungsgerechten Entlöhnung der Mitarbeitenden. Es setzt sich zusammen aus dem Basislohn, den Zulagen, Prämien sowie den Lohnnebenleistungen.

Transparentes Lohnsystem

Die Löhne in der Bundesverwaltung sind transparent. In der öffentlich publizierten Lohntabelle wird pro Lohnklasse der jeweilige Höchstbetrag ausgewiesen, der bei guten Leistungen erreicht werden kann. Die Löhne werden auf Basis der funktionsrelevanten Qualifikation und Erfahrung sowie der vertraglichen Lohnklasse festgelegt. Auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt kann dabei eine Rolle spielen.

Die Entwicklung des Basislohnes richtet sich nach der individuellen Leistung. Die Personalbeurteilung bildet dabei die Grundlage. Massgebend ist, in welchem Mass die vereinbarten Leistungs- und Verhaltensziele erreicht werden. Ausserordentliche Leistungen und besondere Einsätze können zudem mit Leistungsprämien honoriert werden.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat auf der Basis real existierender Stellenprofile Referenzfunktionen beschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass vergleichbare Stellen der gleichen Lohnklasse zugewiesen werden.

Zulagen und Nebenleistungen

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt verschiedene Zulagen: Der Ortszuschlag gleicht die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort aus. Von Gesetzes wegen richtet die Bundesverwaltung ihren Mitarbeitenden auch eine Familienzulage und Zulagen für Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit aus. Zur Abgeltung besonderer Verhältnisse kennt die Bundesverwaltung zudem verschiedene funktionsrelevante und marktspezifische Zulagen, wie beispielsweise die Auslandzulagen des EDA oder die Arbeitsmarktzulage.  

Lohnnebenleistungen umfassen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die als Instrumente zur Steigerung der Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die kostenlose Abgabe eines Halbtaxabonnements, die Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung oder ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen.

Lohngleichheit zwischen Frau und Mann

Die Umsetzung des Verfassungsprinzips «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» ist ein Fundament der Lohnpolitik des Bundes. 2016 haben der damalige Bundesrat Ueli Maurer und die Personalverbände des Bundes vereinbart, die Lohngleichheit zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Seit 2018 werden die Löhne somit auf nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern verifiziert.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Eidgenössisches Personalamt EPA
Eigerstrasse 71
3003 Bern
info@epa.admin.ch

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