Gleicher Lohn für Frauen und Männer in der Bundesverwaltung

Bern, 01.06.2018 - Die Bundesverwaltung hat die Löhne ihrer Mitarbeitenden auf allfällige, nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Lohngleichheit in allen Departementen und Verwaltungseinheiten gewährleistet ist. Sämtliche Ergebnisse, von welchen der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2018 Kenntnis genommen hat, liegen innerhalb der Toleranzschwelle von fünf Prozent. Die Löhne in der Bundesverwaltung entsprechen somit dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».

Für die Überprüfung verwendet die Bundesverwaltung das Instrument Logib (Lohngleichheits­in­strument des Bundes). Logib beruht auf der Methode der Regressionsanalyse: Das Instru­ment berechnet, wie sich lohnrelevante Faktoren, wie beispielsweise Ausbildung, Berufs­erfahrung, Anforderungsniveau und Funktion, auf den Lohn auswirken. Als weitere Variable wird das Geschlecht miteinbezogen. Wenn diese Variable keinen Einfluss auf den Lohn hat, liegt keine Diskriminierung vor.

Im September 2016 haben Bundesrat Ueli Maurer und die Spitzen der Personalverbände des Bundes eine Vereinbarung zur Überprüfung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung unterzeichnet. Mit der Überprüfung wird auch eine Massnahme aus der Personalstrategie Bundesverwaltung 2016–2019 umgesetzt. Die Bundesverwaltung beteiligt sich als Arbeit­geberin ausserdem am Projekt Engagement Lohngleichheit (ELEP).


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Tel. +41 58 462 62 56, anand.jagtap@epa.admin.ch



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