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Berufspraktikum in der Bundesverwaltung

Grundlagen

Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses und gestützt auf die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen können stellenlose Personen für eine Dauer von sechs Monaten ein Berufspraktikum absolvieren.

Der von den Arbeitslosenkassen in Rechnung gestellte Kostenanteil von 25 Prozent der Taggeldzahlungen an die Praktikanten und Praktikantinnen wird über einen Spezialfonds des Staatssekretariat für Wirtschaft seco beglichen, d.h. der Praktikumsstelle selbst erwachsen durch die Anstellung über dieses Programm keine Kosten.

Zweck und Ziel eines Berufspraktikums

Berufspraktika sind vor allem für Frauen und Männer geeignet, welche nach Abschluss ihrer Ausbildung (häufig Hochschulabschluss oder KV mit allgemeiner Ausrichtung) einen Einstieg in ihr zukünftiges Berufsfeld benötigen, sich in einen speziellen Bereich einarbeiten möchten, eine neue berufliche Ausrichtung suchen oder nach einem längeren Unterbruch wieder berufstätig werden möchten.

Koordinationsstelle

Die organisatorische Betreuung der PraktikantInnen erfolgt durch die Koordinationsstelle des Social Management Services SOMS in St. Gallen, welche im Auftrag des zuständigen Bundesamtes (seco, Direktion für Arbeit, Projekte/Spezialaufgaben) folgende Aufgaben übernimmt:

  • Vermittlung und Koordination zwischen Praktikumstellen, PraktikantInnen und Arbeitsvermittlungsbehörden (RAV, Arbeitsämter).
  • Beratung von Interessenten und Interessentinnen.
  • Ausarbeitung der Vereinbarungen (Zielvereinbarung) zwischen Praktikumstelle und Praktikant/in.
  • Administrative Arbeiten vor, während und nach dem Praktikum.
  • Falls notwendig Betreuung der Praktikant/innen während ihrem Praktikum (Vermittlung bei evtl. Problemen, persönliche Beratung etc.).
  • Abrechnung und Berichterstattung gegenüber den zuständigen Ämtern.

Erwartungen an die Praktikumsstellen

Von den Praktikumstellen wird erwartet, dass sie

  • einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
  • bei der Auswahl der Praktikanten und Praktikantinnen mithelfen.
  • diesen ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen angepasste Aufgaben oder Aufgabenbereiche anbieten können.
  • ihre berufliche Betreuung sicherstellen (feste Kontaktperson, Mitarbeit in einem Team).
  • ihnen am Schluss ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Zu beachten:
Findet eine Praktikantin / ein Praktikant eine feste Arbeitsstelle, wird das Praktikum abgebrochen.

Typ: DOC
Antragsformular Berufspraktikum
Letzte Änderung: 13.07.2009 | Grösse: 87 kb | Typ: DOC

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Kontakte

SOMS
Neugasse 34
9000 St. Gallen

Tel.: 071-228 20 80
Fax: 071-228 20 89
E-Mail: monika.boehm@soms.ch


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