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Grundlagen
Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses und gestützt auf die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen können stellenlose Personen für eine Dauer von sechs Monaten ein Berufspraktikum absolvieren.
Der von den Arbeitslosenkassen in Rechnung gestellte Kostenanteil von 25 Prozent der Taggeldzahlungen an die Praktikanten und Praktikantinnen wird über einen Spezialfonds des Staatssekretariat für Wirtschaft seco beglichen, d.h. der Praktikumsstelle selbst erwachsen durch die Anstellung über dieses Programm keine Kosten.
Zweck und Ziel eines Berufspraktikums
Berufspraktika sind vor allem für Frauen und Männer geeignet, welche nach Abschluss ihrer Ausbildung (häufig Hochschulabschluss oder KV mit allgemeiner Ausrichtung) einen Einstieg in ihr zukünftiges Berufsfeld benötigen, sich in einen speziellen Bereich einarbeiten möchten, eine neue berufliche Ausrichtung suchen oder nach einem längeren Unterbruch wieder berufstätig werden möchten.
Koordinationsstelle
Die organisatorische Betreuung der PraktikantInnen erfolgt durch die Koordinationsstelle des Social Management Services SOMS in St. Gallen, welche im Auftrag des zuständigen Bundesamtes (seco, Direktion für Arbeit, Projekte/Spezialaufgaben) folgende Aufgaben übernimmt:
Erwartungen an die Praktikumsstellen
Von den Praktikumstellen wird erwartet, dass sie
Zu beachten:
Findet eine Praktikantin / ein Praktikant eine feste Arbeitsstelle, wird das Praktikum abgebrochen.
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